Kategorie C1E (Unterkategorie)
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
B, C1 (mind. Lernfahrausweise)
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie C1 bereits erfolgt/erfüllt.
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
keine
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
nicht erforderlich
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson nicht erforderlich
- Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie C1, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
- 23. Altersjahr vollendet
- mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. C1E
- kein Führerausweis auf Probe (FAP)
- Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie C1E sind.
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
BE, DE*, D1E*
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug