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KATEGORIE C1E (UNTERKATEGORIE)
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 12000 kg nicht übersteigt.
Kategorie C1E (Unterkategorie)
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
B, C1 (mind. Lernfahrausweise)
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Sehtest
Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie C1 bereits erfolgt/erfüllt.
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
keine
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
nicht erforderlich
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson nicht erforderlich
- Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie C1, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
- 23. Altersjahr vollendet
- mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. C1E
- kein Führerausweis auf Probe (FAP)
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
BE, DE*, D1E*
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug
Kategorie C1E (Unterkategorie)
Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 1250 kg, die mindestens 8 m lang ist und eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreicht. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit und so hoch wie das Zugfahrzeug ist. Der geschlossene Körper des Anhängers kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten nur über die Aussenspiegel sichergestellt ist. Der Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet werden.
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie C1 bereits erfolgt/erfüllt