Kategorie C1E (Unterkategorie)

Mindestalter

18 Jahre


Erforderliche Kategorie

B, C1 (mind. Lernfahrausweise)


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie C1 bereits erfolgt/erfüllt.


Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Basistheorieprüfung

keine


Zusatztheorieprüfung

keine


Verkehrskunde

nicht erforderlich


Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Begleitperson nicht erforderlich
  • Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie C1, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
    • 23. Altersjahr vollendet
    • mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. C1E
    • kein Führerausweis auf Probe (FAP)
  • Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie C1E sind.

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

BE, DE*, D1E*

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug