Kategorie A (beschränkt)
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
Ausnahme:
- erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
- bei Zweifel an der Fahreignung
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung (PGS)
4 Stunden für Inhaber Kat. A1 (Erwerb vor 31.12.2020), ansonsten 12 Stunden. Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren
Gültigkeit Lernfahrausweis
Mit Absolvierung PGS: 4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert. Ohne Absolvierung PGS: 12 Monate.
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt
Praktische Prüfung
Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:
- Manöverprüfung
- praktische Prüfung
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
A1, B1, F, G, M
Voraussetzungen für Erwerb Kategorie A unbeschränkt
Für Bewerber, welche die Kat. A35kW vor dem 31.12.2020 erworben haben*: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis werden die Beschränkungen auf Gesuch hin aufgehoben, das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerausweises der Kategorie A unbeschränkt. *sowie bei Ausnahmeregelung: Erwerb des Lernfahrausweises Kategorie A35kW vor dem 31.12.2020 und praktische Prüfung bis spätestens am 30.06.2021 bestanden.
Für Bewerber, welche die Kat. A35KW nach dem 01.01.2021 erworben haben: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier («klaglos» im Sinne von Art. 8 Abs. 6 VZV) Fahrpraxis, kann der Lernfahrausweis für die Kat. A unbeschränkt beantragt werden.
Die praktische Prüfung ist erforderlich.
Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.