KATEGORIE A
Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,20 kW/kg.
Kategorie A
Mindestalter
25 Jahre (Direkteinstieg)
oder 2 Jahre im Besitz der beschränkten Kategorie A und innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Einreichung des Gesuches keine Wiederhandlungen gegen die Bestimmungen des Strassenverkehrsrechtes, die zu einem Entzug des Führerausweises führt oder geführt hat.
Erforderliche Kategorie
keine (bei Stufeneinstieg: A beschränkt)
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate sein
Vertrauensärztliche Untersuchung
ist erforderlich für Körperbehinderte und Bewerber, die das 65. Altersjahr überschritten haben
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B, B1 oder A1
Praktische Grundschulung
6 Stunden für Inhaber der Kat. A1 (Erwerb nach dem 01.04.2003), ansonsten 12 Stunden.
Für Inhaber der Kategorie A1 nach altem Recht (Erwerb vor dem 01.04.2003) keine Grundschulung erforderlich.
Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren.
Praktische Prüfung
Für Bewerbende des Direkteinstiegs ist eine praktische Führerprüfung von 30 Minuten erforderlich.
Für Bewerbende des Stufeneinstiegs wird die 35 kW Beschränkung auf Gesuch aufgehoben (siehe Mindestalter).
Sonderregelung
Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 prüfungsfrei erworben wurde, muss eine praktische Führerprüfung auf der Kategorie A absolviert werden.
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Falls die Kategorie A 35kW aufgrund der altrechtlichen Kategorie A1 erworben wurde, ist der Lernfahrausweis 12 Monate gültig, da kein Motorradgrundkurs absolviert werden muss.
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Passagiere mit der entsprechenden Kategorie erlaubt
Zusätzliche Berechtigungen
A (beschränkt), A1, B1, F, G, M
Führerausweis auf Probe
Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten sind innerhalb der Probezeit 2 Weiterausbildungskurse zu besuchen.
Kategorie A
Bei Kat A unbeschränkt:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von mindestens 35kW und zwei Sitzplätzen.
Bei Kat A beschränkt auf 35 kW:
Ein Motorrad ohne Seitenwagen mit einer Motorleistung von höchstens 35kW und zwei Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1.
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).
Kategorie A
Sehvermögen
Sehschärfe
besseres Auge: 0,5/schlechteres Auge: 0,2 (einzeln gemessen)
Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0,2): 0,6
Gesichtsfeld
Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 120 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei normaler Augenbeweglichkeit.
Doppelsehen
Keine einschränkenden Doppelbilder.
Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.
Hörvermögen
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Alkohol, Betäubungsmittel und psychotrop wirksame Medikamente
Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch.
Psychische Störungen
Organisch bedingte Hirnleistungsstörungen
Neurologische Erkrankungen
Herz-Kreislauferkrankungen
Stoffwechselerkrankungen
Krankheiten der Atem- und Bauchorgane
Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken.
Krankheiten der Wirbelsäule und des Bewegungsapparates
Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.