Welche Kategorie interessiert Sie?
KATEGORIE A1 (Unterkategorie)
Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm; und einer Motorleistung von höchstens 11 kW.
Kategorie A1 (Unterkategorie)
Mindestalter
15 Jahre: Kleinmotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h
16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)
Wird einem Bewerber beim Umtausch des blauen Führerausweis die Kategorie A1 gutgeschrieben, wird diese im FAK mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h beschränkt
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Ausgenommen Inh. Kat. B oder B1.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
Ausnahme:
- erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis
- bei Zweifel an der Fahreignung
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. B oder B1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1
Praktische Grundschulung (PGS)
12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig.
Gültigkeit Lernfahrausweis
4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert
Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt
Praktische Prüfung
Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:
- Manöverprüfung
- Praktische Prüfung
Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
F, G, M
Unterkategorie A1
Ein Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h.
Wird nach vollendetem 16. Altersjahr die praktische Prüfung mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, dürfen nur solche Motorräder geführt werden. Im Ausweis wird zusätzlich die Beschränkung 45km/h eingetragen.
Motorradspezifische Sicherheitsausrüstung
Für die Führerprüfung soll eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung getragen werden (Sturzhelm, Kleidung, Handschuhe, Stiefel).
Kategorie A1 (Unterkategorie)
Medizinische Anforderungen: A, A-, A1, B, B1, F/G, M
SEHVERMÖGEN
Sehschärfe
besseres Auge: 0,5/schlechteres Auge: 0,2 (einzeln gemessen)
Einäugiges Sehen (inkl. Sehschärfe des schlechteren Auges < 0,2): 0,6Gesichtsfeld
Beidäugiges Sehen: Gesichtsfeld horizontal minimal 120 Grad. Erweiterung nach rechts und links minimal 50 Grad. Erweiterung nach oben und unten minimal 20 Grad. Das zentrale Gesichtsfeld muss bis 20 Grad normal sein. Einäugiges Sehen: normales Gesichtsfeld bei normaler Augenbeweglichkeit.
Doppelsehen
Keine einschränkenden Doppelbilder.
Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit
Keine wesentliche Einschränkung des Dämmerungssehens. Keine wesentlich erhöhte Blendempfindlichkeit.
HÖRVERMÖGEN
—
ALKOHOL, BETÄUBUNGSMITTEL UND PSYCHOTROP WIRKSAME MEDIKAMENTE
Keine Abhängigkeit. Kein verkehrsrelevanter Missbrauch.
PSYCHISCHE STÖRUNGEN
- Keine psychischen Störungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die realitätsgerechte Wahrnehmung, die Informationsverarbeitung und -bewertung, das Reaktionsvermögen und die situationsgerechte Verhaltenssteuerung.
- Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.
- Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
- Keine erheblichen Persönlichkeitsstörungen, insbesondere
- Keine ausgeprägten dissozialen Verhaltensstörungen.
- Keine erhebliche Intelligenzminderung.
ORGANISCH BEDINGTE HIRNLEISTUNGSSTÖRUNGEN
- Keine Krankheiten oder organisch bedingte psychische Störungen mit bedeutsamer Beeinträchtigung von Bewusstsein, Orientierung, Gedächtnis, Denkvermögen, Reaktionsvermögen oder andere Hirnleistungsstörung.
- Keine manische oder erhebliche depressive Symptomatik.
- Keine verkehrsrelevanten Verhaltensstörungen.
- Keine Beeinträchtigung von verkehrsrelevanten Leistungsreserven.
NEUROLOGISCHE ERKRANKUNGEN
- Keine Erkrankungen oder Folgen von Verletzungen oder Operationen des zentralen oder peripheren Nervensystems mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs.
- Keine Bewusstseinsstörungen oder -verluste. Keine Gleichgewichtsstörungen.
HERZ-KREISLAUFERKRANKUNGEN
- Keine Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko des Auftretens von anfallartigen Schmerzzuständen, Anfällen von Unwohlsein, einer Verminderung der Hirndurchblutung mit Leistungseinschränkungen oder Bewusstseinsveränderungen oder anderen dauernd oder anfallartig auftretenden Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens.
- Keine erhebliche Blutdruckanomalie.
STOFFWECHSELERKRANKUNGEN
- Bei Vorliegen einer Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) muss eine stabile Blutzuckereinstellung ohne verkehrsrelevante Unter- oder Überzuckerungen vorhanden sein.
- Keine anderen Stoffwechselerkrankungen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs.
KRANKHEITEN DER ATEM- UND BAUCHORGANE
Keine Erkrankungen mit erhöhter Tagesschläfrigkeit und keine anderen Erkrankungen oder Einschränkungen, die sich auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs auswirken.
KRANKHEITEN DER WIRBELSÄULE UND DES BEWEGUNGSAPPARATES
Keine Missbildungen, Erkrankungen, Lähmungen, Folgen von Verletzungen oder Operationen mit bedeutsamen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Motorfahrzeugs, die nicht durch Einrichtungen genügend korrigiert werden können.