Kategorie D1 (Unterkategorie)
Mindestalter
21 Jahre
Erforderliche Kategorie
B
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
ist erforderlich
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
keine
Zusatztheorieprüfung
ja
Verkehrskunde
keine
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Falls der Bewerber für die Unterkategorie D1 bereits die Kategorie C oder die Unterkategorie C1 besitzt und 21 Jahre oder älter ist, benötigt er keinen Lernfahrausweis und muss keine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Wer C1 nach altem Recht (vor dem 01.04.2003) erworben hat, muss die Zusatztheorieprüfung absolvieren.
Fahrpraxis
Eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr regelmässig mit einem Motorwagen der Kategorie B oder während mindestens 3 Monaten regelmässig und klaglos Kategorie C oder Trolleybus. Der Eintrag der Unterkategorie D1 erfolgt auf Gesuch hin.
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig (Inhaber der Führerausweiskategorie C benötigen für Übungsfahrten keinen Lernfahrausweis)
- Begleitperson erforderlich.
- Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Unterkategorie D1 und diese nicht mehr auf Probe besitzt.
- Mit dem Lernfahrausweis der Unterkategorie D1 sind Lernfahrten auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt.
Übungsfahrten: Fahrten mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer oder Führerin keinen Lernfahrausweis braucht und die als Vorbereitung auf eine praktische Führerprüfung durchgeführt wird. Auf Übungsfahrten mit Fahrzeugen der Unterkategorie D1 dürfen die Begleitperson nach Artikel 15 Absatz 1 SVG, der Fahrlehrer, der Verkehrsexperte sowie weitere Fahrschüler mitfahren; der Fahrzeugführer hat eine Bestätigung über die Zulassung zur Führerprüfung der Unterkategorie D1 mitzuführen.
CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung
Sofern Sie mit der Unterkategorie D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
B, B1, C1, F, G, M, BPT