Aktuell: Mit dem E-Bike unterwegs
Was ist ein E-Bike?
Ein E-Bike oder Elektrovelo ist ein Motorfahrrad mit elektrischer Tretunterstützung. Die Lenkerin/der Lenker eines E-Bikes muss mindestens 14 Jahre alt sein.
Je nach Leistung resp. Geschwindigkeit werden E-Bikes in zwei Kategorien eingeteilt:
- «Leicht-Motorfahrräder» sind E-Bikes bis 500 Watt Motorleistung oder max. 25 km/h mit Tretunterstützung.
- «Motorfahrräder» sind E-Bikes bis 1000 Watt Motorleistung oder max. 45 km/h mit Tretunterstützung.
Zweiräder mit einer Motorleistung von über 1000 Watt oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gehören in die Fahrzeugkategorie «Motorrad». Wer ein Motorrad fahren will, braucht immer den entsprechenden Führerausweis.
Welchen Führerausweis brauche ich für ein E-Bike?
«Langsame» E-Bikes bis 25 km/h | «Schnelle» E-Bikes bis 45 km/h |
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Wer zwischen 14 und 16 Jahre alt ist, braucht für ein «langsames» E-Bike zwingend den Führerausweis der Kategorie M (oder G). | Egal, ob die Person, die das E-Bike lenkt, 14 Jahre alt ist oder älter, sie braucht den Führerausweis der Kategorie M (oder G), er ist obligatorisch. |
Wer über 16 Jahre alt ist, braucht für ein «langsames» E-Bike keinen Führerausweis. |
Einige Grundregeln fürs Lenken eines E-Bikes
Je nach Fahrleistung des E-Bikes gelten im Strassenverkehr unterschiedliche Regeln:
E-Bikes bis 25 km/h
- «langsame» E-Bikes haben kein Kontrollschild
- meistens ist in der Privathaftpflichtversicherung die Haftung bei einem Velounfall enthalten – um sicher zu sein: nachfragen!
- immer Helm tragen ist sicherer, aber nicht Pflicht
- der Führerausweis Kategorie M ist für 14- bis 16-Jährige obligatorisch, ab 16 Jahren ist kein Führerausweis mehr notwendig
- gefahren werden muss auf Radwegen und Velostreifen
- die Durchfahrt bei Mofaverbot ist erlaubt
- das Befahren von Fussgängerflächen, die mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind, ist erlaubt
Hinweis: Dreirädrige Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und einer Leistung von 500 Watt gelten als E-Bike der Kategorie «Leicht-Motorfahrräder» und dürfen ohne Führerausweis auf dem Fahrradweg gefahren werden.
E-Bikes bis 45 km/h
- «schnelle» E-Bikes haben ein gelbes Kontrollschild
- es braucht eine obligatorische Haftpflichtversicherung, d.h. eine jährlich zu erneuernde Vignette (ist beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons erhältlich)
- es besteht Helmtragpflicht
- der Führerausweis Kategorie M ist obligatorisch
- gefahren werden muss auf Radwegen und Velostreifen
- die Durchfahrt bei Mofaverbot ist nur mit abgestelltem Motor erlaubt
- Fussgängerflächen, die mit «Velo gestattet» gekennzeichnet sind, dürfen nur mit abgestelltem Motor befahren werden