Mindestalter
14 Jahre
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Sehtest
der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
Ausnahme:
- erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis
- bei Zweifel an der Fahreignung
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Theorieprüfung
vereinfachte Theorieprüfung G / F
Verkehrskunde
nicht erforderlich
Praktische Prüfung
nein, ausser bei Zweifeln an der Fahrkompetenz
Gültigkeit Lernfahrausweis
kein Lernfahrausweis notwendig
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
M
Sofern der Bewerber an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, erhält er auch die Berechtigung (G40) zum Führen von landwirtschaftlichen Ausnahmefahrzeugen und Landwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie gewerblich immatrikulierten Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten (G40).
Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis G zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorien G und M.