Mindestalter

14 Jahre


Erforderliche Kategorie

keine


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Sehtest

der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Theorieprüfung

vereinfachte Theorieprüfung G / F


Verkehrskunde

nicht erforderlich


Praktische Prüfung

nein, ausser bei Zweifeln an der Fahrkompetenz


Gültigkeit Lernfahrausweis

kein Lernfahrausweis notwendig


Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

M

Sofern der Bewerber an einem vom ASTRA anerkannten Traktorfahrkurs teilgenommen hat, erhält er auch die Berechtigung (G40) zum Führen von landwirtschaftlichen Ausnahmefahrzeugen und Landwirtschaftstraktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie gewerblich immatrikulierten Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h auf landwirtschaftlichen Fahrten (G40).

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis G zum Mitführen von Anhängern an Fahrzeugen der Spezialkategorien G und M.