Mindestalter

18 Jahre


Erforderliche Kategorie

B (mind. Lernfahrausweis)


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Sehtest

Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

ist erforderlich


Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Basistheorieprüfung

keine


Zusatztheorieprüfung

ja


Verkehrskunde

keine


Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Lernfahrten auf Motorwagen dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat, seit wenigstens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
  • Der Lernfahrausweis der Kategorie C berechtigt zu Lernfahrten mit einem Motorwagen der Kategorie B.

CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung

Sofern Sie mit der Kategorien C Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Gütertransport.
Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch


Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

B, B1, C1, F, G, M


Weitere Berechtigungen nach bestandener Führerprüfung Kat. C

Im Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C:

  • zum Führen von Polizeimannschaftsfahrzeugen und Feuerwehrmotorwagen mit mehr als acht Sitzplätzen
  • von Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und Trolleybussen
    sofern diese Fahrzeuge leer sind oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen
    sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.