Mindestalter

17 Jahre


Erforderliche Kategorie

B (mind. Lernfahrausweis)


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie B bereits erfolgt/erfüllt.


Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Basistheorieprüfung

keine


Zusatztheorieprüfung

keine


Verkehrskunde

nicht erforderlich


Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Begleitperson nicht erforderlich, Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie B, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
    • 23. Altersjahr vollendet
    • mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. B
    • kein Führerausweis auf Probe (FAP)

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

C1E*, DE*, D1E*

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug