Mindestalter
17 Jahre
Erforderliche Kategorie
B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Sehtest
Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie B bereits erfolgt/erfüllt.
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
keine
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
nicht erforderlich
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson nicht erforderlich, Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie B, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
- 23. Altersjahr vollendet
- mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. B
- kein Führerausweis auf Probe (FAP)
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
C1E*, DE*, D1E*
* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug