Mindestalter

17 Jahre

Für unter 20-jährige besteht von der Erteilung des Lernfahrausweises an gerechnet eine Mindestausbildungsdauer von 12 Monaten. Dies gilt nicht für Personen, die den Lernfahrausweis der Kategorie B vor dem 31.12.2020 erworben haben. Übergangsrecht: Wer im Jahr 2021 das 18. Altersjahr vollendet und den Lernfahrausweis der Kategorie B in diesem Jahr erwirbt, wird ab dem 18. Geburtstag zur praktischen Führerprüfung zugelassen, auch wenn er den Lernfahrausweis noch nicht während eines Jahres besitzt.


Erforderliche Kategorie

keine


Nothelferkurs

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter


Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 65-jährigen oder körperbehinderten Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Basistheorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1


Zusatztheorieprüfung

keine


Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. A/A35kW, A1 oder B1.


Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig.
  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
  • Die Handbremse muss vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

B1, F, G, M


Weitere Berechtigungen nach bestandener Führerprüfung Kat. B

Leichte Motorwagen der Unterkategorie D1:

  • für die Behebung von Pannen und zum Abschleppen
  • zum Überführen und Erproben von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem Fahrzeughandel, mit Reparaturen oder Umbauten am Fahrzeug
  • zum Erproben von neuen Fahrzeugen durch Hersteller und Importeure
  • zum Begutachten von Fahrzeugen durch Sachverständige
  • für die amtliche Fahrzeugprüfung und Fahrten zu dieser Prüfung

Elektro-Rikschas und Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes


Führerausweis auf Probe

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden. Nach Ablauf der Probezeit wird Ihnen der definitive Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons zugestellt.