Mindestalter

15 Jahre: Kleinmotorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 4 kW sowie max. 45 km/h

16 Jahre: Übrige Motorräder der Unterkategorie A1 (Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW)

Wird einem Bewerber beim Umtausch des blauen Führerausweis die Kategorie A1 gutgeschrieben, wird diese im FAK mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h beschränkt


Erforderliche Kategorie

keine


Nothelferkurs

Ja. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Ausgenommen Inh. Kat. B oder B1.
Website anerkannte Kursveranstalter


Sehtest

der Sehtest darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Gesuchs nicht mehr als 24 Monate zurückliegen und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.

Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Basistheorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. B oder B1


Zusatztheorieprüfung

keine


Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. B oder Unterkategorie B1


Praktische Grundschulung (PGS)

12 Stunden; ist nach Absolvierung unbefristet gültig.


Gültigkeit Lernfahrausweis

4 Monate, wird nach erfolgreich absolvierter Grundschulung um 12 Monate verlängert

Ausnahme: Inhaber/Inhaberinnen der Führerausweiskategorie B, B1. Die Gültigkeit des Lernfahrausweises endet nach 4 Monaten.


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Praktische Prüfung

Es sind folgende praktische Prüfungen notwendig:

  • Manöverprüfung
  • Praktische Prüfung

Ausgenommen sind Inhaber/Inhaberinnen der Kat. B, B1. Hier erfolgt der Eintrag der Kategorie A1 nach absolvierter PGS prüfungsfrei.


Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

F, G, M