Mindestalter

17 Jahre


Erforderliche Kategorie

B (mind. Lernfahrausweis)


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Sehtest

Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie B bereits erfolgt/erfüllt.


Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Basistheorieprüfung

keine


Zusatztheorieprüfung

keine


Verkehrskunde

nicht erforderlich


Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Begleitperson nicht erforderlich, Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie B, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
    • 23. Altersjahr vollendet
    • mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. B
    • kein Führerausweis auf Probe (FAP)

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

C1E*, DE*, D1E*

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug