
FAQ: Lernfahrausweis
Ab welchem Alter kann ich einen Lernfahrausweis erhalten?
Ab 15 Jahren für die Unterkategorie A1, welche das Führen von Kleinmotorrädern (maximal 50 cm3 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) erlaubt.
Ab 16 Jahren für die Unterkategorie A1 (maximal 125 cm3 und eine maximale Leistung von 11kW).
Ab 17 Jahren für die Kategorien B und BE.
Wenn ich den LFA mit 19 Jahre und 8 Monate erwerbe kann ich meine Führerprüfung erst nach 12 Monaten absolvieren?
Wenn es sich um einen LFA Kat. B handelt: ja, siehe Artikel 22 Absatz 1 bis VZV, der am 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Ich bin 27 Jahre alt und möchte die Kategorie A unbeschränkt erwerben. Kann ich den Lernfahrausweis beantragen?
Nein. Sie müssen zuerst mindestens zwei Jahren im Besitz der Kategorie A beschränkt sein und eine klaglose Fahrpraxis nachweisen.



