
FAQ: Ausbildungen, Kurse und Prüfungen
Welche Ausbildungen und Prüfungen sind unbefristet gültig?
Theorie- und Zusatztheorieprüfung sowie Verkehrskundeunterricht und Grundkurs, welche ab dem 1. Januar 2021 absolviert wurden. Ausnahme: Wenn der Führerausweis auf Probe annulliert wird, muss die Theorieprüfung erneut absolviert werden.
Ist es weiterhin notwendig, einen Verkehrskundekurs zu absolvieren, um einen Führerausweis zu erhalten?
Ja. Diese Ausbildung ist nach wie vor obligatorisch, um die Unterkategorie A1 und die Kategorien A und B zu erhalten. Ab dem 1. Januar 2021 wird diese Ausbildung neu unbefristet gültig sein.
Eine Person will im 2021 die Kategorie A/35 kW erwerben. Was benötigt er bezüglich PGS?
Der Inhaber eines Führerausweises der Unterkategorie A1 45 km/h, der ab dem 1. Januar 2021 die Kategorie A 35kW erwerben will, muss zwölf Stunden PGS besuchen. Sollte diese Person später die Kategorie A erwerben wollen, müsste sie keine PGS mehr besuchen, sofern sie nachweisen kann, dass sie für den Erwerb der Kategorie A 35kW zwölf Stunden PGS besucht hat.
Kann ich die 35 kW-Begrenzung entfernen lassen?
Ab dem 1. Januar 2021 muss jeder, der die 35 kW-Begrenzung entfernen möchte, zunächst mindestens zwei Jahre lang Inhaber dieser Kategorie (A 35 kW) sein und anschliessend die praktische Prüfung bestanden haben. Inhaber der Kategorie A 35 kW, die vor dem 1. Januar 2021 erworben wurden, können auch nach 2 Jahren fehlerfreiem Fahren prüfungsfrei von der Aufhebung der Beschränkung profitieren.
Welche praktische Grundschulung muss ich absolvieren, um einen Motorradführerausweis zu erhalten?
Um eine der Motorradkategorien zu erhalten, ist ein 12-stündiger Motorrad-Grundkurs erforderlich. Diese Ausbildung wird unbegrenzte Gültigkeit haben.



