FAQ zum blauen Führerausweis
DER BLAUE FÜHRERAUSWEIS IST NICHT MEHR GÜLTIG
Seit dem 1.11.2024 ist der blaue Papierführerausweis nicht mehr gültig. Wer noch im Besitz eines solchen Ausweises ist, muss diesen gegen einen modernen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen.
Häufig gestellte Fragen zum blauen führerausweis
Warum muss ich meinen blauen Papierführerausweis umtauschen?
Der blaue Führerausweis aus Papier erfüllt nicht mehr die aktuellen Sicherheitsstandards. Laut einem Beschluss des Bundesrats musste dieser bis zum 31. Oktober 2024 gegen einen Führerausweis im Kreditkartenformat ausgetauscht werden. Seit dem 1. November 2024 ist der blaue Führerausweis nicht mehr gültig und kann nicht mehr als offizielles Dokument verwendet werden.
Was mache ich, wenn ich noch einen blauen Papierführerausweis habe?
Wenn Sie noch einen blauen Papierführerausweis besitzen und weiterhin am Strassenverkehr teilnehmen möchten, können Sie diesen problemlos beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons in einen Führerausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Es sind keine zusätzlichen Bedingungen zu erfüllen. Der Umtausch ist weiterhin möglich, da Ihre Fahrberechtigung auch nach Ablauf der Umtauschfrist bestehen bleibt.
Was passiert, wenn ich mit meinem blauen Papierführerausweis in eine Polizeikontrolle komme?
Seit dem 1. November 2024 riskieren Sie eine Ordnungsbusse von 20 Franken, wenn Sie bei einer Polizeikontrolle keinen Führerausweis im Kreditkartenformat vorweisen können. Zudem werden Sie von den Kontrollorganen aufgefordert, den Ausweis bei Strassenverkehrsamt umzutauschen.
Was muss ich mit meinem blauen Papierführerausweis machen, wenn ich nicht mehr am Strassenverkehr teilnehmen möchte?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Strassenverkehrsamt in Ihrem Wohnkanton um den Papierführerausweis abzugeben.
Gilt diese Regelung auch für den blauen Schiffsführerausweis?
Nein, der blaue Schiffsführerausweis ist von dieser Regelung nicht betroffen.