Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
keine
Nothelferkurs
ausgenommen Inh. der Kat. A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter
Sehtest
Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
Ausnahme:
- erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis
- bei Zweifel an der Fahreignung
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
ausgenommen Inh. Kat. A1
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
ausgenommen Inh. Kat. A1
Gültigkeit Lernfahrausweis
12 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- keine Begleitperson erforderlich
- Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen
F, G, M sowie Motorschlitten



