Mindestalter

18 Jahre


Erforderliche Kategorie

keine


Nothelferkurs

ausgenommen Inh. der Kat. A1. Darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
Website anerkannte Kursveranstalter


Sehtest

Personen, die bereits einen gültigen Lernfahrausweis oder Führerausweis besitzen und eine neue Ausweiskategorie erwerben wollen, müssen keinen zusätzlichen Sehtest machen.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

Ausnahme:

  • erstmalige Untersuchung von über 75-jährigen Bewerbern um einen Lernfahrausweis
  • bei Zweifel an der Fahreignung

Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Basistheorieprüfung

ausgenommen Inh. Kat. A1


Zusatztheorieprüfung

keine


Verkehrskunde

ausgenommen Inh. Kat. A1


Gültigkeit Lernfahrausweis

12 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • keine Begleitperson erforderlich
  • Begleitperson nur als Inhaber der entsprechenden Kategorie erlaubt

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

F, G, M sowie Motorschlitten