Aktuell: Motorisierter Rollstuhl im Strassenverkehr
Was ist ein motorisierter Rollstuhl?
Ein Rollstuhl, der mit Elektroantrieb eine Höchstgeschwindigkeit von bis 10, 20 oder 30 km/h erreicht, gilt als Motorfahrrad. Ein motorisierter Rollstuhl darf max. 1 m breit sein, damit Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Trottoir nicht gefährdet werden.
Welchen Führerausweis benötige ich?
Motorisierte Rollstühle mit einer Maximalgeschwindigkeit von 20 km/h dürfen ab 16 Jahren ohne Führerausweis gesteuert werden. Für einen motorisierten Rollstuhl, der bis 30 km/h fährt, muss der Führerausweis der Kategorie M (oder G) erworben werden. Das ist für Personen ab 14 Jahren möglich.

Grundregeln beim Führen eines motorisierten Rollstuhls
Für das Führen eines motorisierten Rollstuhls im Strassenverkehr gelten die folgenden Regeln:
- Nur bei einem Rollstuhl mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h ist ein Beifahrersitz erlaubt.
- Ein motorisierter Rollstuhl, der nicht schneller als 10 km/h fährt, benötigt kein Kontrollschild.
- Wer einen motorisierten Rollstuhl bis 10 km/h fährt, sollte sich vergewissern, dass seine Privathaftpflichtversicherung die Haftung bei einem Unfall übernimmt.
- Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h benötigen ein gelbes Kontrollschild für Motorfahrräder.
- Bei Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 und 30 km/h ist eine
- Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Der Nachweis wird mit einer Versicherungsvignette erbracht. Diese muss jährlich erneuert werden. Erhältlich ist sie z.B. beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons.
- Es besteht keine Helmpflicht.
- Bei der Nutzung der Verkehrswege gelten die gleichen Bestimmungen wie für Radfahrer, d.h. sind Radwege oder Velostreifen vorhanden, müssen sie benutzt werden.
- Gehbehinderte Personen dürfen mit ihrem motorisierten Rollstuhl in Fussgängerzonen und auf Gehwegen im Schritttempo fahren. Dabei ist ausser der angepassten Geschwindigkeit auch bei der Fahrweise generell Rücksichtnahme geboten.
